ESG – UMWELT, SOZIALES, UNTERNEHMENSFÜHRUNG
ESG-KRITERIEN
Die ethisch/nachhaltige Bewertung von Unternehmen wird häufig in die drei Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufgeteilt. Die Abkürzung ESG leitet sich aus den englischen Übersetzungen Environment, Social und Governance ab.
Der Begriff ist etabliert, um auszudrücken, ob und wie Unternehmen bei Entscheidungen und in ihrer unternehmerischen Praxis ökologische und sozial-gesellschaftliche Aspekte sowie die Art der Unternehmensführung beachten und umsetzen.
Nachhaltigkeit ist also nicht nur ein reines Umwelt-Thema, sondern umfasst auch den Umgang eines Unternehmens mit seinen Mitarbeitern oder mit dem Thema Menschenrechte sowie die Grundsätze guter Unternehmensführung, etwa die Entlohnung der Vorstände. Jeder der drei Aspekte beinhaltet eine Reihe von Kriterien. So werden Bereiche wie die Umweltperformance, die Entwicklung von Emissionen in der Luft und der Wasserverbrauch, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Mitarbeitern, Gleichberechtigung, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, transparente Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung bis hin zum Umgang mit Whistle Blowing bewertet.
Eine ESG Bewertung ist praktisch die Beurteilung dieser Bereiche, mit dem Blick von heute, dem Status quo, zurück auf die Vergangenheit.
Einen Überblick über unsere verwendeten Nachhaltigkeitskriterien finden Sie auch auf den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen:
❯ ACATIS Fair Value Aktien Global
❯ ACATIS Aktien Deutschland ELM
❯ ACATIS Fair Value Modulor Vermögensverwaltungsfonds
ESG
Environment (Umwelt)
- Umweltrichtlinien
- Umweltmanagement-System
- Programme und Ziele zur Reduktion von CO2-Emissionen
- Programme und Ziele zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Energieeffizienz
- Emission
- Wasserverbrauch
Social (Soziales)
- Versammlungsfreiheit
- Arbeitnehmerrechte
- Fluktuationsrate
- Trainings- und Qualifikationsmaßnahmen
- Arbeitnehmer-Diversität
- Gesundheits- und Sicherheitsmanagement
- Arbeitnehmerbindung
- Familie und Beruf
Governance (Unternehmensführung)
- Richtlinien zu Bestechung und Korruption
- Steuertransparenz
- Unabhängigkeit des Vorstands
- Geldwäsche-Prävention
- Vergütungssystem
- Lieferantenkette
- Kundenverhältnis/ Kundenbindung
SDG – DIE 17 NACHHALTIGEN ENTWICKLUNGSZIELE DER UN
SDG-KRITERIEN
Wir stehen vor ernsten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, wurden von den Vereinten Nationen mit den Sustainable Development Goals (SDGs) global gültige Prioritäten und Ziele bis zum Jahr 2030 festgelegt. Sie stellen eine einzigartige Möglichkeit dar, die Welt auf einen nachhaltigen Kurs zu bringen. Regierungen aus aller Welt haben sich bereits zu diesen Zielen bekannt. Nun ist es an der Zeit, dass die Wirtschaft entsprechende Maßnahmen ergreift, damit die Ziele bis zum Jahr 2030 erfüllt werden.
Allein die Tatsache, dass sich 193 Staaten auf Ziele für eine nachhaltige Welt einigen konnten, ist ein großer Erfolg. Mit 169 Unterzielen ist die Agenda sehr umfassend und spricht alle Dimensionen der Nachhaltigkeit an. An erster Stelle der 17 Ziele steht die Beendigung von Armut überall auf der Welt. Dazu gehören die Bekämpfung von Hunger und der Zugang zu sauberem Wasser.
Weitere wichtige Ziele sind: Verbesserung der Infrastruktur, Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit, Frieden und Sicherheit für die Menschen, Gesundheitsfürsorge, ein nachhaltiges Konsumverhalten, Klimaschutz und Schutz der Ozeane. Zusätzlich sollen alle Kinder weltweit Zugang zu einer kostenlosen Grundschulausbildung erhalten.
Die Industrieländer werden explizit in die Pflicht genommen, die nachhaltigen Entwicklungsziele zu erreichen. So steht beispielsweise mit dem Portal „2030 Watch“ ein Monitoring-Instrument zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele zur Verfügung.
Die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen
1. Keine Armut
2. Kein Hunger
3. Gesundheit und Wohlergehen
4. Hochwertige Bildung
5. Geschlechtergleichheit
6. Sauberes Wasser
7. Bezahlbare und saubere Energie
8. Menschenwürdige Arbeit
9. Industrie, Innovation
10. Weniger Ungleichheiten
11. Nachhaltige Städte
12. Nachhaltiger Konsum
13. Klimaschutz
14. Leben unter Wasser
15. Leben an Land
16. Frieden und Gerechtigkeit
17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Ergänzungen und Anpassungen der ACATIS Fair Value Nachhaltigkeitskriterien
2021 – Unternehmen
- Öl- und Gasförderung
2020 – Unternehmen
- Fracking
2019 – Unternehmen
- SDG, die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN als neuen zusätzlichen Nachhaltigkeitsfilter
2018 – Unternehmen
- Verschärfung des Ausschlusskriterium Kraftwerkskohle auf Nulltoleranz
2017 – Unternehmen
- Aus dem Norwegischen Pensionsfonds ausgeschlossene Unternehmen
2016 – Unternehmen
- Erdöl aus Teersanden und Ölschiefer
- Kraftwerkskohle
2015 – Staaten
- Alle unfreien Staaten laut Freedom House
- Alle Staaten, welche die UN-Biodiversität-Konvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt) nicht ratifiziert haben
- Alle Staaten, welche schlecht im Korruptions-Wahrnehmunsindex abschneiden
- Verstoss gegen den Atomwaffensperrvertrag
2014 – Unternehmen
- Management von Wasserrisiken
- Schwerwiegende Umweltskandale
- Erwweiterung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Diskriminierung
- Versammlungsfreiheit
- Gesundheit & Sicherheit
2013 – Unternehmen
- Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzungen auch in der Lieferantenkette
Kriterien
Keine Toleranz, dann Ausschluss
- Öl- und Gasförderung
- Kraftwerkskohle
- Erdöl aus Teersanden und Ölschiefer
- Embryonale Stammzellenforschung
- Fracking
- Grüne Gentechnik
- Korruption, Bilanzfälschung
- Massentierhaltung
- Missbräuchliche Kinderarbeit, auch in der Lieferantenkette
- Strategische Rüstung, Waffen und Komponenten
- Tierversuche für Kosmetik
- Verletzung der Menschenrechte
- Abtreibung
- Im Norwegischen Pensionsfonds ausgeschlossene Unternehmen
Ausgeschlossen, wenn Anteil am Gesamtumsatz > 5 %
- Alkoholproduktion
- Allgemeine Rüstung
- Atomenergie
- Glücksspiel
- Pornographie
- Tabakproduktion
Ausschluss von Staaten
- Atomwaffen
- Todesstrafe
- Anteil Atomstrom > 15%
- Alle unfreien Staaten laut Freedom House
- Alle Staaten, welche die UN-Biodiversitätskonvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt) nicht ratifiziert haben.
- Alle Staaten, welche schlecht im Korruptions-Wahrnehmungsindex abschneiden.
- Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag